Schon heute werden für Domains astronomische Preise gezahlt. Domainnamen sind ein begrenztes Wirtschaftsgut, immer mehr werden Domainnamen als Wertanlage gehandelt. Die Toplevel-Domain www.afsar.de verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine sehr hohes Verkaufspotenzial. Mitlerweile ist es allgemein bekannt das Domains als Wirtschaftsgut bzw. Wertanlage gehandelt werden!
Im Durchschnitt wurde 2008 für eine .de Domain 1170 Euro bezahlt. Tendenz steigend!
Auszug: http://www.sedo.de/presse/Domain-Marktstudie2007.pdf
Aufgrund unserer langjährigen Agentur-Erfahrung konzentriert sich unser Geschäftsfeld neben dem Domainhandel, vorwiegend auf Suchmaschinenmarketing (Search Engine Optimization - SEO / Projektierung). Ein unverzichtbarer und äußerst effizienter Erfolgsfaktor einer dauerhaften Rankingverbesserung einer Website bei Google & Co ist das Vorhandensein von entsprechenden Backlinks. Der Großteil unserer Verkauf-Domains verfügt über einen Google Pagerank und ist somit sofort für einen Backlinkaufbau verwendbar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Nach Kauf und Zahlungseingang wird der KK-Antrag vom Antragsteller/ Käufer gestellt.
- Dem KK-Antrag wird vom Verkäufer zugestimmt.
- Alle Rechte an der Domain werden dann an den Antragsteller/ Käufer übertragen.
- Rückgabe oder Umtausch der Domain ist ausgeschlossen.
- Domain wird ohne Inhalte abgegen
- Der Käufer erklärt sich mit den aufgeführten AGB einverstanden.
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die Eigentumsrechte an Internet-Domains und/oder Webprojekten sowie deren Übertragung gegen Entgelt. Die nach dem Vertrag vom Verkäufer geschuldete Übertragung der Domain, bzw. des Webprojektes, gilt als erfolgt, sobald vom Registrar des Verkäufers die Bestätigung der Domain-Übertragung vorliegt. Nach Vorliegen dieser Bestätigung ist der Käufer alleinverantwortlich für seinen Eintrag bei der zuständigen Registrierungsstelle als neuer Eigentümer.
2. Rechtsstellung und Pflichten des Verkäufers Der Verkäufer ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages bei der zuständigen Registrierungsstelle rechtmäßig als Inhaber der Domain, bzw. des Webprojektes, eingetragen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Erklärungen gegenüber der Registrierungsstelle und seinem Provider abzugeben, die für die Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain, bzw. des Webprojektes, auf den Käufer notwendig sind.
3. Pflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich, den im Vertrag vereinbarten Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen des Verkäufers an den Verkäufer zu zahlen. Der Käufer hat alle für die Übertragung der vertragsgegenständlichen Domain, bzw. des Webprojektes, notwendigen Mitwirkungshandlungen ohne gesonderte Aufforderung, vorzunehmen. Darunter fallen auch die Stellung eines KK-Antrages und die Beauftragung eines entsprechenden Service-Providers. Der Käufer hat den Verkäufer, dessen Vertreter oder einen von diesem benannten Treuhänder, davon in Kenntnis zusetzen, sobald es ihm bekannt wurde, dass die Domain erfolgreich an ihn übertragen wurde. Hat der Verkäufer seine Verpflichtungen von Punkt 2. erfüllt und kommt der Käufer seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 3. auch auf Mahnung des Verkäufers mit einer Nachfristsetzung von zehn Werktagen nicht nach, so gilt, wenn nicht die Umschreibung der Domain auf den Käufer zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, der Ablauf der Nachfristsetzung als Zeitpunkt der Umschreibung der Domain, bzw. des Webprojektes, auf den Käufer.
4. Zahlungsmodalitäten
Sollte die Abwicklung über einen Treuhandservice von statten gehen, so gelten die dort gültigen Zahlungsmodalitäten. Sollte kein Treuhandservice in Anspruch genommen werden, wird die Bezahlung des vom Käufer zu zahlenden Kaufpreises im Voraus, vor Beginn der Übertragungshandlungen an den Verkäufer bezahlt. Der Verkäufer hat mit den Übertragungshandlungen erst zu beginnen, sobald der Kaufpreis auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Wenn keine anders lautende Zahlungsbedingung vereinbart wurde: Die Zahlung muss spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, nach Abschluss des Vertrages, beim Verkäufer-Bankkonto eingehen. Bei der Übertragung der Domain, bzw. des Webprojektes, evt. entstehende Nebenkosten sind jeweils von der Partei, der die Nebenkosten entstehen, selbst zu tragen. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist der Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche des Verkäufers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Widerrufsrecht:
Ein zweiwöchiges Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht, laut §312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB bei Kauf von Internetdomains nicht. Jeder Kauf von Internetdomains ist somit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der ersteigerten, bestellten oder gekauften Domains. Siehe auch §1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsg. Domains. Gewerblichen Käufern steht das Widerrufsrecht nach BGB §§ 312 ff. nicht zu.
7. Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, Frankfurt/Oder. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als Gerichtsstand für alle etwaigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt/Oder vereinbart, sofern für die Klage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.